24/7 Fahrzeugvermietung – Immer verfügbar, jederzeit!

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

§ 1: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel

1. 2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle

für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten

(beispielsweise das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem Motoröl- oder Kühlwasserstand zu

fahren) und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren

Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge

von Bhatti Autovermietung sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.

Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank / Batterieladezustand

übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des

Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank / Batterieladezustand

zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt / geladen zurückgegeben,

wird Bhatti Autovermietung dem Mieter für die Betankung / das Laden des Fahrzeugs

und für Kraftstoff / Ladekosten die fälligen Entgelte in Rechnung stellen, es sei denn, der

Mieter weist nach, dass für die Betankung / das Laden keine oder niedrigere Kosten

angefallen sind. Der gültige Tarif entspricht dem bei der Betankung gültigen Literpreise

bzw. den Ladekosten und einer zusätzlichen Service Gebühr i. H. v. 29,00 EUR.

3. 4. Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff haftet der Kunde für die Reparaturkosten

und einen etwaigen Schaden. Der zu wählende Kraftstoff entspricht der

Herstellervorgabe.

Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten

bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die

Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie

Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser

Flüssigkeiten notwendig wird.

§ 2: Reservierungen, Buchungen

1. 2. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten

Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.

Bis zu einer Woche (7 Tage) vor Mietbeginn kann die Buchung kostenlos storniert oder

umgebucht werden. Danach ist bis zu 24 h vor Mietbeginn eine Stornierung oder

Änderung der Buchung gegen eine Stornierungs- oder Umbuchungsgebühr i. H. v. 30%

des ursprünglichen Mietpreises zzgl. etwaiger gewählter Extras möglich. Im Falle einer

Stornierung oder Umbuchung weniger als 24 h vor Mietbeginn oder einer Nichtabholung

des gebuchten Fahrzeugs innerhalb von einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten

Abholzeit, wird der vollständige Mietpreis fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass

Bhatti Autovermietung keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden

sind. Stornierungen erfolgen schriftlich und sind zu richten an:

1Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

Bhatti Autovermietung

Tulpenstraße 5

56281 Emmelshausen

§ 3: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen,

Fahrten ins Ausland

1. 2. 3. 4. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs

erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges, von Bhatti Autovermietung

akzeptiertes Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Im

Falle von Online-Zahlungen muss das bei Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt

werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen,

wird Bhatti Autovermietung vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters

wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus muss der

Fahrer das Mindestalter des gebuchten Fahrzeugs erfüllen (für Fahrer unter einem vom

gebuchten Fahrzeug abhängigen Alter kann ferner eine zusätzliche Junge-Fahrer Gebühr

erhoben werden). Zusätzlich müssen alle Fahrer die Mindestdauer des

Führerscheinbesitzes erfüllen (fahrzeugabhängig).

Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch

usw.) muss mit einem internationalen Führerschein ergänzt vorgelegt werden. Bei

Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht

angehören, bedarf es zusätzlich zum Original-Führerschein einer beglaubigten

Übersetzung.

Bei Zweifel an der Identität des Mieters, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen

Bonität ist Bhatti Autovermietung berechtigt, eine Fahrzeugübergabe so lange

zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität

zufriedenstellend vom Mieter geklärt worden sind.

Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter bzw. – bei Firmenkunden – von dem im

Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als

der vorgenannten Person gefahren werden wird, fällt für jeden weiteren Fahrer eine

zusätzliche Gebühr an. Die jeweils gültigen Gebühren können vor Reservierung online

eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des

Führerscheines sowie des Personalausweises / Reisepasses etwaiger zusätzlicher Fahrer

im Original zwingend notwendig. Sofern Personen das Fahrzeug führen, die laut

Mietvertrag nicht hierzu berechtigt sind, behält Bhatti Autovermietung sich vor,

nachträglich eine Gebühr für den / die zusätzliche / n Fahrer sowie eine Vertragsstrafe zu

erheben.

2Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

5. 6. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz

einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle

ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen

Erkundigungen einzuziehen.

Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und

Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten

Fahrers.

7. 8. 9. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu

Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nur gemäß den gesetzlichen und behördlichen

Vorschriften genutzt werden; die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw.

entsprechende Bestimmungen in anderen Ländern sind jederzeit einzuhalten. Das

Fahrzeug darf nicht verwendet werden

 zur gewerblichen Personenbeförderung,

 zur Weitervermietung,

 zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit

Strafe bedroht sind,

 zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken,

insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer

Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch wenn

solche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf

Rennstrecken wie Nürburg- oder Hockenheimring) sowie bei Fahrzeugtests oder

Fahrsicherheitstrainings. Die Nutzung bzw. Durchführung von Launch Control Starts ist

nicht gestattet, ebenso das Ausschalten jeglicher Fahrerassistenzsysteme. Bei einem

Verstoß gegen diese Verbote kann Bhatti Autovermietung eine Vertragsstrafe in Höhe von

10.000, – € verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich

Bhatti Autovermietung vor.

Es gilt die 0,0 ‰ Grenze – das Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger

berauschender Mittel ist strikt untersagt. Es herrscht kein Versicherungsschutz für das

Führen des Mietfahrzeuges unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger berauschender

Mittel, folglich haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden.

10. Der Mieter ist verpflichtet, Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.

3Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

11. Grundsätzlich ist eine Auslandsnutzung der Mietfahrzeuge untersagt. Auslandsfahrten in

bestimmte europäische Länder können gegen eine Gebühr hinzugebucht werden. Eine

Auflistung der Länder, in denen die jeweiligen Fahrzeuge genutzt werden können, kann

vor Reservierung telefonisch erfragt werden. Um dem erhöhten Diebstahlrisiko außerhalb

von Deutschland zu begegnen, sind im Ausland überdurchschnittliche

Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (z.B. Parken nur auf bewachten Parkplätzen, Anbringung

von Lenkradkrallen). Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass Bhatti

Autovermietung im Schadensfall Rückgriff gegen den Kunden nimmt. Die Länder Belgien

und Frankreich dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung

durch Bhatti Autovermietung befahren werden.

12. Bei Fahrten ins Ausland hat der Mieter sich vorab über geltende lokale Bestimmungen zu

informieren (bspw. Einfahrbeschränkungen aufgrund von Umweltzonen). Bhatti

Autovermietung übernimmt keine Haftung bei Zuwiderhandlung und berechnet

entstehende Bußgelder an den Mieter weiter.

13. Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den

vorstehenden Ziffern berechtigen Bhatti Autovermietung zu einer fristlosen Kündigung

des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters

sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der

Bhatti Autovermietung auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den

vorstehenden Ziffern entsteht, bleibt unberührt.

14. Sollte es einem oder mehreren Zusatzfahrern nicht möglich sein, bei der

Fahrzeugabholung persönlich anwesend zu sein und den Mietvertrag zu unterschreiben,

obliegt die Inkenntnisnahmepflicht aller Rechte und Pflichten sowie etwaiger

Vertragsverstöße dem Hauptmieter, bis die Unterschrift aller Zusatzfahrer eingeholt

wurde. Der Hauptmieter verpflichtet sich, Sorge dafür zu tragen, dass alle benötigten

Unterlagen der eingetragenen Zusatzfahrer Bhatti Autovermietung in digitaler Form zur

Verfügung gestellt werden, bestehend aus: Kopie des Führerscheins, Kopie des

Personalausweises bzw. Reisepasses und der Unterschrift auf dem digitalen Mietvertrag.

Ohne geleistete Unterschrift auf dem Mietvertrag sind die Zusatzfahrer nicht zum Führen

des Fahrzeugs berechtigt.

15. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge. Dem Mieter und seinen

Mitfahrern ist es untersagt, in den Fahrzeugen zu rauchen. Sollte der Mieter oder seine

Mitfahrer dennoch im Fahrzeug rauchen, so fällt eine Strafzahlung in Höhe von 300,-€ an.

16. Dem Mieter ist es untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, sie

befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum untergebracht ist.

4Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

§ 4: Mietpreis, sonstige Gebühren

1. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet

wurde, so ist der Mieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer

Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis, Sonderleistungen sowie

etwaigen Standortzuschlägen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere

Zusatzkilometer, Einweggebühren, Kosten für Betanken und Kraftstoff, Servicegebühren,

Mautgebühren im Falle der Ziffer I.5, Zubehör/Extras wie z.B. Kindersitz, Schneeketten,

Navigationsgerät etc., Zustellungs- und Abholungskosten. Ein etwaiger Standortzuschlag wird

auf den Basismietpreis zzgl. des Entgelts für etwaige Sonderleistungen erhoben. Sonderpreise

und Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung.

3. Für Zustellungen und Abholungen werden die dafür vereinbarten Zustellungs- bzw.

Abholgebühren in Rechnung gestellt.

4. Sonstige Gebühren:

Verspätete Rückgabe, d. h. mindestens eine Stunde nach vereinbarter Rückgabezeit: Ein

zusätzlicher Tagesmietpreis pro angefangene 24 Stunden; wenn der Kunde die Verspätung zu

vertreten hat: Ein zusätzlicher Tagesmietpreis pro angefangene 24 Stunden zzgl. 50 %

 Rückführungsgebühr: 3,50 € pro km

 Sonderreinigung bei übermäßiger Verunreinigung des Fahrzeugs: 280,00 €

 Schlüsselverlust: 500 €

 Nichteinhalten des Rauchverbots: 300€

§ 5: Fälligkeit, elektronische Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen

(Kaution), fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Personen-Unfall-Schutz

1. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen,

Zustellungskosten, Flughafengebühren etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden

gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu

leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -rückgabe

erfolgen nicht. Der Mietpreis ist im Voraus, spätestens bei der Abholung des Fahrzeugs fällig.

Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter

Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a.

voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.

5Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

2. 3. 4. 5. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen von Bhatti Autovermietung grundsätzlich in

elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter

kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In

diesem Fall wird Bhatti Autovermietung die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen.

Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in

Papierform und das Porto hierfür zu tragen.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen

können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden.

Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang

verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im

Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern Bhatti Autovermietung nur einen

Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder Bhatti

Autovermietung die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie

vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen

Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen. Sofern eine Rechnung nicht zugeht

oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter Bhatti Autovermietung hierüber

unverzüglich in Kenntnis setzen.

Sofern dem Mieter von Bhatti Autovermietung Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter

zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng

vertraulich zu behandeln. Sofern der Mieter davon Kenntnis erlangt, dass die Informationen

von Unbefugten erlangt wurden, hat er Bhatti Autovermietung hierüber unverzüglich zu

informieren. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen

vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) der Kreditkarte des Mieters

belastet. Die Belastung der Kreditkarte kann noch bis zu sechs Monaten nach

Fahrzeugrückgabe erfolgen.

Der Kunde hat bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag

eine Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach der bei Buchung sowie im

Mietvertrag angegebenen Kaution und ist abhängig vom Fahrzeugmodell. Auch die

Sicherheitsleistung wird der Kreditkarte bzw. der gewählten Zahlungsmethode des Kunden

belastet. Bhatti Autovermietung ist nicht verpflichtet, die Sicherheit getrennt vom Vermögen

anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Bhatti Autovermietung kann den

Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses

geltend machen.

Bhatti Autovermietung kann statt der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in

Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenannten Händleranfrage zu den Gunsten von Bhatti

Autovermietung aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut für

seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren lassen.

6Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

6. 7. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist Bhatti Autovermietung

berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.

Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 27 Tagen und gerät der Mieter

mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem

nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist Bhatti Autovermietung auch ohne vorherige

Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen.

Weist das zurückgegebene Fahrzeug Schäden auf, die während der Mietdauer entstanden

sind, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet (Schadensersatz in Form von

Naturalrestitution). Bhatti Autovermietung ist befugt, die Reparaturkosten von der

Sicherheitsleistung abzuziehen.

§ 6: Versicherung

1. 2. 3. 4. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine

Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personen-, Sach- und

Vermögensschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person

beläuft sich auf 15 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt. Darüber hinaus besteht für alle

Fahrzeuge eine Vollkaskoversicherung mit individuellem Selbstbehalt.

Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die

erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVStr.

Ausgewählte Fahrzeuge sind auch in den Wintermonaten nicht mit Reifen für winterliche

Wetterverhältnisse gemäß § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

ausgestattet. Sofern der Mieter das Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,

Eisglätte oder Reifglätte gemäß § 2 Abs. 3a StVO nutzen möchte, hat er dies rechtzeitig vorab

mit Bhatti Autovermietung abzustimmen.

Es herrscht kein Versicherungsschutz für das Führen des Mietfahrzeuges unter Alkoholeinfluss

oder anderweitiger berauschender Mittel, folglich haftet der Mieter für alle entstehenden

Schäden.

§ 7: Reduzierung des Selbstbehalts bei Fahrzeuganmietung

1. Der Mieter hat die Möglichkeit, den Selbstbehalt des Mietfahrzeugs gegen Zahlung einer

zusätzlichen Gebühr auf einen reduzierten Betrag bis zu 0,00 EUR (Null Euro) zu senken.

7Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

2. Die Bhatti Autovermietung behält sich das Recht vor, im Namen und auf Rechnung des

Mieters eine Selbstbehalt-Reduzierungsversicherung bei einem externen

Versicherungsunternehmen abzuschließen. Diese Versicherung reduziert den Selbstbehalt

des Mieters im Schadensfall auf den in der Mietvereinbarung angegebenen Betrag. Der

Abschluss einer solchen Versicherung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters,

die durch Annahme dieser Klausel erteilt wird.

3. 4. Die Kosten für die Reduzierung des Selbstbehalts und/oder den Abschluss einer Selbstbehalt-

Reduzierungsversicherung werden von der Bhatti Autovermietung getragen.

Sollte der Mieter eine Selbstbehalt-Reduzierung oder eine entsprechende Versicherung in

Anspruch nehmen, gelten die Bedingungen und Ausschlüsse des jeweiligen Versicherers. Die

Bhatti Autovermietung haftet nicht für Leistungen oder die Nichterbringung von Leistungen

durch den Versicherer.

5. 6. Der Mieter hat das Recht, den Abschluss der Selbstbehalt-Reduzierungsversicherung zu

widerrufen, sofern der Widerruf vor Beginn der Mietperiode und vor Abschluss der

Versicherung erfolgt. Ein solcher Widerruf muss schriftlich oder per E-Mail an die Bhatti

Autovermietung erfolgen.

Zur Abwicklung der Selbstbehalt-Reduzierungsversicherung ist es erforderlich, dass die Bhatti

Autovermietung personenbezogene Daten des Mieters an das Versicherungsunternehmen

weiterleitet. Der Mieter erklärt sich durch Akzeptanz dieser Klausel mit der Weitergabe der

hierfür notwendigen Daten einverstanden.

§ 8: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten

1. 2. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der

Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den

Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation

zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde und auch

bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet,

Bhatti Autovermietung unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur

Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, sowohl telefonisch als auch schriftlich zu

unterrichten.

8Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

3. 4. Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des

Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die

Fragen von Bhatti Autovermietung zu den Umständen des Schadensereignisses

wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen

dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für Bhatti Autovermietung zur Beurteilung

des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne

es Bhatti Autovermietung zu ermöglichen, diese zu treffen.

Bhatti Autovermietung behält sich das Recht vor, das Fahrzeug durch handelsübliche Ortungs-

und Telematiksysteme zu überwachen.

§ 9: Haftung von Bhatti Autovermietung

1. 2. Bhatti Autovermietung haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von Bhatti

Autovermietung, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Im Übrigen haftet Bhatti Autovermietung nur wegen der Verletzung des

Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen

Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Bhatti Autovermietung übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im

Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der

groben Fahrlässigkeit von Bhatti Autovermietung, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

§ 10: Haftung des Mieters

1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter

und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften

der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten

haben.

9Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

2. 3. 4. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsfreistellung) oder für

einzelne sonstige Beschädigungen (Schutzpakete) für Schäden von Bhatti Autovermietung, für

Fahrzeugverlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und/oder weiteren Entgeltes

auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer

Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der

vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer für Schäden bis zu einem Betrag in

Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung

besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob

fahrlässig herbeigeführt, ist Bhatti Autovermietung berechtigt, die Leistungsverpflichtung zur

Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu

kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung besteht des Weiteren nicht,

wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach Ziffer §7

dieser Allgemeinen Vermietbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob

fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist Bhatti

Autovermietung berechtigt, die Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des

Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen

einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer. Abweichend von den

Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist Bhatti Autovermietung zur

Haftungsfreistellung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den

Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der

Haftungsfreistellungspflicht von Bhatti Autovermietung ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die

Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den

Mietvertragszeitraum. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat,

richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Buchungsoption.

Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und

Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche

Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen.

Der Mieter stellt Bhatti Autovermietung von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern,

Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher

Verstöße von Bhatti Autvermietung erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der

Bhatti Autovermietung für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden

oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener

Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an Bhatti Autvermietung richten, erhält

diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 39,00 EUR inkl.

MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass Bhatti Autovermietung ein geringerer

Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; Bhatti Autovermietung ist es unbenommen einen

weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere

für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.

10Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

5. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und

vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt Bhatti

Autovermietung von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug

überlässt, verursachen, frei.

6. 7. Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die

vertragliche Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.

Der Mieter ist verpflichtet, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie sämtliche die Fahrerlaubnis

einschränkende Umstände (beispielsweise Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende

Sicherstellung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis oder ein gerichtliches oder

behördliches Fahrverbot) Bhatti Autovermietung unverzüglich per E-Mail anzuzeigen.

§ 11: Rückgabe des Fahrzeugs

1. 2. 3. 4. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch

des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als

verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit Bhatti Autovermietung in

vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit

zurückzugeben.

Wird das Fahrzeug in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten

Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben, insbesondere nach Rauchen

oder dem Transport von Tieren, ist Bhatti Autovermietung zur Berechnung von

Sonderreinigungskosten nach Aufwand oder wie in Ziffer §4 (4 Sonstige Gebühren)

festgelegt, berechtigt.

Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die

Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei

Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten

Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif.

5. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

11Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

6. 7. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf

der vereinbarten Mietdauer nicht an Bhatti Autovermietung zurück, ist diese berechtigt, für

die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt nach Ziffer §4 (4

Sonstige Gebühren) zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht

ausgeschlossen.

Ist eine Rückführung des Fahrzeugs zur Anmietstelle erforderlich, wird Bhatti Autovermietung

dem Kunden eine Rückführungsgebühr entsprechend der Gebührenübersicht in Ziffer §4 (4

Sonstige Gebühren) zuzüglich weiterer erforderlicher Kosten (Anreise zum Fahrzeugstandort,

Abschlepp-, Treibstoff-, Übernachtungskosten) in Rechnung stellen.

Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich Bhatti Autovermietung

ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu

lassen.

§ 12: Kündigung

1. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen

zu kündigen. Bhatti Autovermietung kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus

wichtigem Grund kündigen.

Als wichtiger Grund gilt neben Verstößen gegen Ziffer §3 insbesondere:

 erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,

 nicht eingelöste Bankeinzüge/- Schecks,

 gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,

 mangelnde Pflege des Fahrzeuges,

 unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,

 Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterverkehr,

 die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages. z.B. wegen zu hoher

Schadensquote.

2. Sofern zwischen Bhatti Autovermietung und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und

Bhatti Autovermietung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus

wichtigem Grund berechtigt ist, kann Bhatti Autovermietung auch die anderen Mietverträge

außerordentlich fristlos kündigen, falls Bhatti Autovermietung die Aufrechterhaltung auch der

weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist.

Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter

 ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,

 Bhatti Autovermietung einen am Fahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft

verweigert oder einen solchen zu verbergen versucht

 Bhatti Autovermietung vorsätzlich einen Schaden zufügt

12Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

3.  mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Wochenmiete mehr als fünf

Bankarbeitstage im Verzug ist,

 ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt

Kündigt Bhatti Autovermietung einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge

samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an

Bhatti Autovermietung herauszugeben.

§ 13: Einzugsermächtigung des Mieters

1. Der Mieter ermächtigt Bhatti Autovermietung sowie deren Inkassobevollmächtigte

unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden

sonstigen Ansprüche von dem bei Abschluss des Mietvertrages gewählten Zahlungsmittel

abzubuchen.

2. 3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Bhatti Autovermietung berechtigt, Verzugszinsen

in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen

Basiszinssatz per annum zu fordern. Falls Bhatti Autovermietung ein höherer Verzugsschaden

nachweisbar entstanden ist, ist Bhatti Autovermietung berechtigt, diesen geltend zu machen.

Bei einer Zahlung per Sofortüberweisung kann der Kunde noch während seiner Bestellung die

Zahlung der bestellten Ware über sein Onlinebanking Konto auslösen. Nach Auswahl der

Zahlungsart Sofortüberweisung im Bestellprozess wird er direkt zum sicheren

Zahlungsformular geleitet. Die SOFORT GmbH übernimmt ohne eine Einsichtsmöglichkeit von

Bhatti Autovermietung automatisiert den Zahlungsvorgang, der vergleichbar mit einer EC-

Kartenzahlung mit PIN ist. Ebenso wie bei einer EC-Kartenzahlung prüft bei einer

Sofortüberweisung die SOFORT GmbH den Verfügungsrahmen des Kontos und nimmt bei

einer entsprechenden Kontodeckung eine Überweisung an Bhatti Autovermietung vor.

13Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

§ 14: Datenschutzklausel

1. 2. Bhatti Autovermietung ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die

personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden für Zwecke der Vertragsbegründung,

-durchführung oder –beendigung von Bhatti Autovermietung oder einen von Bhatti

Autovermietung mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und

genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung

(einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur,

soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen

des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber des Mautsystems im Falle der Ziffer

§ 9: Haftung des Mieters (5) sowie im Falle der Ziffern § 9: Haftung des Mieters (3) an die

entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung

solcher Gebühren, Kosten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgelder. Eine darüber

hinaus gehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.

Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen

Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder

Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Bhatti

Autovermietung, Kennwort: Widerspruch, Tulpenstraße 5, 56281 Emmelshausen, oder per E-

Mail an: info@bhatti-autovermietung.de.

§ 15: Allgemeine Bestimmungen:

1. 2. 3. 4. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Bhatti Autovermietung ist nur mit

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines

berechtigten Fahrers möglich.

Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und

zulasten des berechtigten Fahrers.

Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des

Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für

die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus

dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform

zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten

eingerichtet. Bhatti Autovermietung nimmt an dem Verfahren zur alternativen

Streitbeilegung nicht teil.

14Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

§ 16: Gerichtsstand, Schriftform, Streitbeilegung, Vertragssprache

1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

2. 3. 4. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform

zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten

eingerichtet. Bhatti Autovermietung wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet

Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen

Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Koblenz.

Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit Bhatti Autovermietung im Rahmen des

Vertragsschlusses dem Kunden eine englische Version dieser AGB zur Verfügung stellt,

handelt es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einen

unverbindlichen Service von Bhatti Autovermietung. Bei Abweichungen, Unklarheiten und

Widersprüchen zwischen der deutschen Version und der englischen Version dieser AGB gilt

die deutsche Version dieser AGB stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen.

§ 17: Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Vermietbedingungen unwirksam oder

undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,

bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und

durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am

nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren

Bestimmung verfolgt haben.