Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
§ 1: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel
1. 2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle
für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten
(beispielsweise das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem Motoröl- oder Kühlwasserstand zu
fahren) und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren
Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge
von Bhatti Autovermietung sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank / Batterieladezustand
übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des
Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank / Batterieladezustand
zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt / geladen zurückgegeben,
wird Bhatti Autovermietung dem Mieter für die Betankung / das Laden des Fahrzeugs
und für Kraftstoff / Ladekosten die fälligen Entgelte in Rechnung stellen, es sei denn, der
Mieter weist nach, dass für die Betankung / das Laden keine oder niedrigere Kosten
angefallen sind. Der gültige Tarif entspricht dem bei der Betankung gültigen Literpreise
bzw. den Ladekosten und einer zusätzlichen Service Gebühr i. H. v. 29,00 EUR.
3. 4. Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff haftet der Kunde für die Reparaturkosten
und einen etwaigen Schaden. Der zu wählende Kraftstoff entspricht der
Herstellervorgabe.
Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten
bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die
Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie
Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser
Flüssigkeiten notwendig wird.
§ 2: Reservierungen, Buchungen
1. 2. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten
Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.
Bis zu einer Woche (7 Tage) vor Mietbeginn kann die Buchung kostenlos storniert oder
umgebucht werden. Danach ist bis zu 24 h vor Mietbeginn eine Stornierung oder
Änderung der Buchung gegen eine Stornierungs- oder Umbuchungsgebühr i. H. v. 30%
des ursprünglichen Mietpreises zzgl. etwaiger gewählter Extras möglich. Im Falle einer
Stornierung oder Umbuchung weniger als 24 h vor Mietbeginn oder einer Nichtabholung
des gebuchten Fahrzeugs innerhalb von einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten
Abholzeit, wird der vollständige Mietpreis fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass
Bhatti Autovermietung keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden
sind. Stornierungen erfolgen schriftlich und sind zu richten an:
1Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
Bhatti Autovermietung
Tulpenstraße 5
56281 Emmelshausen
§ 3: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen,
Fahrten ins Ausland
1. 2. 3. 4. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs
erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges, von Bhatti Autovermietung
akzeptiertes Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Im
Falle von Online-Zahlungen muss das bei Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt
werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen,
wird Bhatti Autovermietung vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters
wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus muss der
Fahrer das Mindestalter des gebuchten Fahrzeugs erfüllen (für Fahrer unter einem vom
gebuchten Fahrzeug abhängigen Alter kann ferner eine zusätzliche Junge-Fahrer Gebühr
erhoben werden). Zusätzlich müssen alle Fahrer die Mindestdauer des
Führerscheinbesitzes erfüllen (fahrzeugabhängig).
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch
usw.) muss mit einem internationalen Führerschein ergänzt vorgelegt werden. Bei
Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht
angehören, bedarf es zusätzlich zum Original-Führerschein einer beglaubigten
Übersetzung.
Bei Zweifel an der Identität des Mieters, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen
Bonität ist Bhatti Autovermietung berechtigt, eine Fahrzeugübergabe so lange
zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität
zufriedenstellend vom Mieter geklärt worden sind.
Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter bzw. – bei Firmenkunden – von dem im
Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als
der vorgenannten Person gefahren werden wird, fällt für jeden weiteren Fahrer eine
zusätzliche Gebühr an. Die jeweils gültigen Gebühren können vor Reservierung online
eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des
Führerscheines sowie des Personalausweises / Reisepasses etwaiger zusätzlicher Fahrer
im Original zwingend notwendig. Sofern Personen das Fahrzeug führen, die laut
Mietvertrag nicht hierzu berechtigt sind, behält Bhatti Autovermietung sich vor,
nachträglich eine Gebühr für den / die zusätzliche / n Fahrer sowie eine Vertragsstrafe zu
erheben.
2Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
5. 6. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz
einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle
ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen
Erkundigungen einzuziehen.
Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und
Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten
Fahrers.
7. 8. 9. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu
Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nur gemäß den gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften genutzt werden; die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw.
entsprechende Bestimmungen in anderen Ländern sind jederzeit einzuhalten. Das
Fahrzeug darf nicht verwendet werden
zur gewerblichen Personenbeförderung,
zur Weitervermietung,
zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit
Strafe bedroht sind,
zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken,
insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch wenn
solche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf
Rennstrecken wie Nürburg- oder Hockenheimring) sowie bei Fahrzeugtests oder
Fahrsicherheitstrainings. Die Nutzung bzw. Durchführung von Launch Control Starts ist
nicht gestattet, ebenso das Ausschalten jeglicher Fahrerassistenzsysteme. Bei einem
Verstoß gegen diese Verbote kann Bhatti Autovermietung eine Vertragsstrafe in Höhe von
10.000, – € verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich
Bhatti Autovermietung vor.
Es gilt die 0,0 ‰ Grenze – das Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger
berauschender Mittel ist strikt untersagt. Es herrscht kein Versicherungsschutz für das
Führen des Mietfahrzeuges unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger berauschender
Mittel, folglich haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden.
10. Der Mieter ist verpflichtet, Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.
3Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
11. Grundsätzlich ist eine Auslandsnutzung der Mietfahrzeuge untersagt. Auslandsfahrten in
bestimmte europäische Länder können gegen eine Gebühr hinzugebucht werden. Eine
Auflistung der Länder, in denen die jeweiligen Fahrzeuge genutzt werden können, kann
vor Reservierung telefonisch erfragt werden. Um dem erhöhten Diebstahlrisiko außerhalb
von Deutschland zu begegnen, sind im Ausland überdurchschnittliche
Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (z.B. Parken nur auf bewachten Parkplätzen, Anbringung
von Lenkradkrallen). Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass Bhatti
Autovermietung im Schadensfall Rückgriff gegen den Kunden nimmt. Die Länder Belgien
und Frankreich dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung
durch Bhatti Autovermietung befahren werden.
12. Bei Fahrten ins Ausland hat der Mieter sich vorab über geltende lokale Bestimmungen zu
informieren (bspw. Einfahrbeschränkungen aufgrund von Umweltzonen). Bhatti
Autovermietung übernimmt keine Haftung bei Zuwiderhandlung und berechnet
entstehende Bußgelder an den Mieter weiter.
13. Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den
vorstehenden Ziffern berechtigen Bhatti Autovermietung zu einer fristlosen Kündigung
des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters
sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der
Bhatti Autovermietung auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den
vorstehenden Ziffern entsteht, bleibt unberührt.
14. Sollte es einem oder mehreren Zusatzfahrern nicht möglich sein, bei der
Fahrzeugabholung persönlich anwesend zu sein und den Mietvertrag zu unterschreiben,
obliegt die Inkenntnisnahmepflicht aller Rechte und Pflichten sowie etwaiger
Vertragsverstöße dem Hauptmieter, bis die Unterschrift aller Zusatzfahrer eingeholt
wurde. Der Hauptmieter verpflichtet sich, Sorge dafür zu tragen, dass alle benötigten
Unterlagen der eingetragenen Zusatzfahrer Bhatti Autovermietung in digitaler Form zur
Verfügung gestellt werden, bestehend aus: Kopie des Führerscheins, Kopie des
Personalausweises bzw. Reisepasses und der Unterschrift auf dem digitalen Mietvertrag.
Ohne geleistete Unterschrift auf dem Mietvertrag sind die Zusatzfahrer nicht zum Führen
des Fahrzeugs berechtigt.
15. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge. Dem Mieter und seinen
Mitfahrern ist es untersagt, in den Fahrzeugen zu rauchen. Sollte der Mieter oder seine
Mitfahrer dennoch im Fahrzeug rauchen, so fällt eine Strafzahlung in Höhe von 300,-€ an.
16. Dem Mieter ist es untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, sie
befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum untergebracht ist.
4Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
§ 4: Mietpreis, sonstige Gebühren
1. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet
wurde, so ist der Mieter zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer
Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis, Sonderleistungen sowie
etwaigen Standortzuschlägen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere
Zusatzkilometer, Einweggebühren, Kosten für Betanken und Kraftstoff, Servicegebühren,
Mautgebühren im Falle der Ziffer I.5, Zubehör/Extras wie z.B. Kindersitz, Schneeketten,
Navigationsgerät etc., Zustellungs- und Abholungskosten. Ein etwaiger Standortzuschlag wird
auf den Basismietpreis zzgl. des Entgelts für etwaige Sonderleistungen erhoben. Sonderpreise
und Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung.
3. Für Zustellungen und Abholungen werden die dafür vereinbarten Zustellungs- bzw.
Abholgebühren in Rechnung gestellt.
4. Sonstige Gebühren:
Verspätete Rückgabe, d. h. mindestens eine Stunde nach vereinbarter Rückgabezeit: Ein
zusätzlicher Tagesmietpreis pro angefangene 24 Stunden; wenn der Kunde die Verspätung zu
vertreten hat: Ein zusätzlicher Tagesmietpreis pro angefangene 24 Stunden zzgl. 50 %
Rückführungsgebühr: 3,50 € pro km
Sonderreinigung bei übermäßiger Verunreinigung des Fahrzeugs: 280,00 €
Schlüsselverlust: 500 €
Nichteinhalten des Rauchverbots: 300€
§ 5: Fälligkeit, elektronische Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen
(Kaution), fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Personen-Unfall-Schutz
1. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen,
Zustellungskosten, Flughafengebühren etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden
gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu
leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -rückgabe
erfolgen nicht. Der Mietpreis ist im Voraus, spätestens bei der Abholung des Fahrzeugs fällig.
Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter
Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a.
voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.
5Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
2. 3. 4. 5. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen von Bhatti Autovermietung grundsätzlich in
elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter
kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In
diesem Fall wird Bhatti Autovermietung die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen.
Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in
Papierform und das Porto hierfür zu tragen.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen
können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden.
Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang
verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im
Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern Bhatti Autovermietung nur einen
Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder Bhatti
Autovermietung die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie
vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen
Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen. Sofern eine Rechnung nicht zugeht
oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter Bhatti Autovermietung hierüber
unverzüglich in Kenntnis setzen.
Sofern dem Mieter von Bhatti Autovermietung Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter
zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng
vertraulich zu behandeln. Sofern der Mieter davon Kenntnis erlangt, dass die Informationen
von Unbefugten erlangt wurden, hat er Bhatti Autovermietung hierüber unverzüglich zu
informieren. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen
vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) der Kreditkarte des Mieters
belastet. Die Belastung der Kreditkarte kann noch bis zu sechs Monaten nach
Fahrzeugrückgabe erfolgen.
Der Kunde hat bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag
eine Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach der bei Buchung sowie im
Mietvertrag angegebenen Kaution und ist abhängig vom Fahrzeugmodell. Auch die
Sicherheitsleistung wird der Kreditkarte bzw. der gewählten Zahlungsmethode des Kunden
belastet. Bhatti Autovermietung ist nicht verpflichtet, die Sicherheit getrennt vom Vermögen
anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Bhatti Autovermietung kann den
Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses
geltend machen.
Bhatti Autovermietung kann statt der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in
Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenannten Händleranfrage zu den Gunsten von Bhatti
Autovermietung aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut für
seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren lassen.
6Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
6. 7. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist Bhatti Autovermietung
berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.
Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 27 Tagen und gerät der Mieter
mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem
nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist Bhatti Autovermietung auch ohne vorherige
Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen.
Weist das zurückgegebene Fahrzeug Schäden auf, die während der Mietdauer entstanden
sind, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet (Schadensersatz in Form von
Naturalrestitution). Bhatti Autovermietung ist befugt, die Reparaturkosten von der
Sicherheitsleistung abzuziehen.
§ 6: Versicherung
1. 2. 3. 4. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine
Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personen-, Sach- und
Vermögensschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person
beläuft sich auf 15 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt. Darüber hinaus besteht für alle
Fahrzeuge eine Vollkaskoversicherung mit individuellem Selbstbehalt.
Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die
erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVStr.
Ausgewählte Fahrzeuge sind auch in den Wintermonaten nicht mit Reifen für winterliche
Wetterverhältnisse gemäß § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
ausgestattet. Sofern der Mieter das Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eisglätte oder Reifglätte gemäß § 2 Abs. 3a StVO nutzen möchte, hat er dies rechtzeitig vorab
mit Bhatti Autovermietung abzustimmen.
Es herrscht kein Versicherungsschutz für das Führen des Mietfahrzeuges unter Alkoholeinfluss
oder anderweitiger berauschender Mittel, folglich haftet der Mieter für alle entstehenden
Schäden.
§ 7: Reduzierung des Selbstbehalts bei Fahrzeuganmietung
1. Der Mieter hat die Möglichkeit, den Selbstbehalt des Mietfahrzeugs gegen Zahlung einer
zusätzlichen Gebühr auf einen reduzierten Betrag bis zu 0,00 EUR (Null Euro) zu senken.
7Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
2. Die Bhatti Autovermietung behält sich das Recht vor, im Namen und auf Rechnung des
Mieters eine Selbstbehalt-Reduzierungsversicherung bei einem externen
Versicherungsunternehmen abzuschließen. Diese Versicherung reduziert den Selbstbehalt
des Mieters im Schadensfall auf den in der Mietvereinbarung angegebenen Betrag. Der
Abschluss einer solchen Versicherung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters,
die durch Annahme dieser Klausel erteilt wird.
3. 4. Die Kosten für die Reduzierung des Selbstbehalts und/oder den Abschluss einer Selbstbehalt-
Reduzierungsversicherung werden von der Bhatti Autovermietung getragen.
Sollte der Mieter eine Selbstbehalt-Reduzierung oder eine entsprechende Versicherung in
Anspruch nehmen, gelten die Bedingungen und Ausschlüsse des jeweiligen Versicherers. Die
Bhatti Autovermietung haftet nicht für Leistungen oder die Nichterbringung von Leistungen
durch den Versicherer.
5. 6. Der Mieter hat das Recht, den Abschluss der Selbstbehalt-Reduzierungsversicherung zu
widerrufen, sofern der Widerruf vor Beginn der Mietperiode und vor Abschluss der
Versicherung erfolgt. Ein solcher Widerruf muss schriftlich oder per E-Mail an die Bhatti
Autovermietung erfolgen.
Zur Abwicklung der Selbstbehalt-Reduzierungsversicherung ist es erforderlich, dass die Bhatti
Autovermietung personenbezogene Daten des Mieters an das Versicherungsunternehmen
weiterleitet. Der Mieter erklärt sich durch Akzeptanz dieser Klausel mit der Weitergabe der
hierfür notwendigen Daten einverstanden.
§ 8: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten
1. 2. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der
Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den
Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation
zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde und auch
bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet,
Bhatti Autovermietung unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur
Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, sowohl telefonisch als auch schriftlich zu
unterrichten.
8Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
3. 4. Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des
Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die
Fragen von Bhatti Autovermietung zu den Umständen des Schadensereignisses
wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen
dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für Bhatti Autovermietung zur Beurteilung
des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne
es Bhatti Autovermietung zu ermöglichen, diese zu treffen.
Bhatti Autovermietung behält sich das Recht vor, das Fahrzeug durch handelsübliche Ortungs-
und Telematiksysteme zu überwachen.
§ 9: Haftung von Bhatti Autovermietung
1. 2. Bhatti Autovermietung haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von Bhatti
Autovermietung, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen haftet Bhatti Autovermietung nur wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bhatti Autovermietung übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im
Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit von Bhatti Autovermietung, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 10: Haftung des Mieters
1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter
und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften
der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten
haben.
9Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
2. 3. 4. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsfreistellung) oder für
einzelne sonstige Beschädigungen (Schutzpakete) für Schäden von Bhatti Autovermietung, für
Fahrzeugverlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und/oder weiteren Entgeltes
auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer
Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der
vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer für Schäden bis zu einem Betrag in
Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung
besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob
fahrlässig herbeigeführt, ist Bhatti Autovermietung berechtigt, die Leistungsverpflichtung zur
Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung besteht des Weiteren nicht,
wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach Ziffer §7
dieser Allgemeinen Vermietbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob
fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist Bhatti
Autovermietung berechtigt, die Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen
einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer. Abweichend von den
Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist Bhatti Autovermietung zur
Haftungsfreistellung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den
Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der
Haftungsfreistellungspflicht von Bhatti Autovermietung ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die
Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den
Mietvertragszeitraum. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat,
richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Buchungsoption.
Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und
Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche
Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen.
Der Mieter stellt Bhatti Autovermietung von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern,
Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher
Verstöße von Bhatti Autvermietung erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der
Bhatti Autovermietung für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden
oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an Bhatti Autvermietung richten, erhält
diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 39,00 EUR inkl.
MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass Bhatti Autovermietung ein geringerer
Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; Bhatti Autovermietung ist es unbenommen einen
weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere
für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.
10Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
5. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und
vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt Bhatti
Autovermietung von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug
überlässt, verursachen, frei.
6. 7. Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die
vertragliche Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.
Der Mieter ist verpflichtet, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie sämtliche die Fahrerlaubnis
einschränkende Umstände (beispielsweise Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende
Sicherstellung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis oder ein gerichtliches oder
behördliches Fahrverbot) Bhatti Autovermietung unverzüglich per E-Mail anzuzeigen.
§ 11: Rückgabe des Fahrzeugs
1. 2. 3. 4. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch
des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als
verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit Bhatti Autovermietung in
vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit
zurückzugeben.
Wird das Fahrzeug in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten
Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben, insbesondere nach Rauchen
oder dem Transport von Tieren, ist Bhatti Autovermietung zur Berechnung von
Sonderreinigungskosten nach Aufwand oder wie in Ziffer §4 (4 Sonstige Gebühren)
festgelegt, berechtigt.
Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die
Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei
Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten
Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif.
5. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
11Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
6. 7. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf
der vereinbarten Mietdauer nicht an Bhatti Autovermietung zurück, ist diese berechtigt, für
die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt nach Ziffer §4 (4
Sonstige Gebühren) zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen.
Ist eine Rückführung des Fahrzeugs zur Anmietstelle erforderlich, wird Bhatti Autovermietung
dem Kunden eine Rückführungsgebühr entsprechend der Gebührenübersicht in Ziffer §4 (4
Sonstige Gebühren) zuzüglich weiterer erforderlicher Kosten (Anreise zum Fahrzeugstandort,
Abschlepp-, Treibstoff-, Übernachtungskosten) in Rechnung stellen.
Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich Bhatti Autovermietung
ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu
lassen.
§ 12: Kündigung
1. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
zu kündigen. Bhatti Autovermietung kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus
wichtigem Grund kündigen.
Als wichtiger Grund gilt neben Verstößen gegen Ziffer §3 insbesondere:
erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
nicht eingelöste Bankeinzüge/- Schecks,
gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,
Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterverkehr,
die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages. z.B. wegen zu hoher
Schadensquote.
2. Sofern zwischen Bhatti Autovermietung und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und
Bhatti Autovermietung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus
wichtigem Grund berechtigt ist, kann Bhatti Autovermietung auch die anderen Mietverträge
außerordentlich fristlos kündigen, falls Bhatti Autovermietung die Aufrechterhaltung auch der
weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist.
Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter
ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,
Bhatti Autovermietung einen am Fahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft
verweigert oder einen solchen zu verbergen versucht
Bhatti Autovermietung vorsätzlich einen Schaden zufügt
12Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
3. mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Wochenmiete mehr als fünf
Bankarbeitstage im Verzug ist,
ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt
Kündigt Bhatti Autovermietung einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge
samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an
Bhatti Autovermietung herauszugeben.
§ 13: Einzugsermächtigung des Mieters
1. Der Mieter ermächtigt Bhatti Autovermietung sowie deren Inkassobevollmächtigte
unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden
sonstigen Ansprüche von dem bei Abschluss des Mietvertrages gewählten Zahlungsmittel
abzubuchen.
2. 3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Bhatti Autovermietung berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen
Basiszinssatz per annum zu fordern. Falls Bhatti Autovermietung ein höherer Verzugsschaden
nachweisbar entstanden ist, ist Bhatti Autovermietung berechtigt, diesen geltend zu machen.
Bei einer Zahlung per Sofortüberweisung kann der Kunde noch während seiner Bestellung die
Zahlung der bestellten Ware über sein Onlinebanking Konto auslösen. Nach Auswahl der
Zahlungsart Sofortüberweisung im Bestellprozess wird er direkt zum sicheren
Zahlungsformular geleitet. Die SOFORT GmbH übernimmt ohne eine Einsichtsmöglichkeit von
Bhatti Autovermietung automatisiert den Zahlungsvorgang, der vergleichbar mit einer EC-
Kartenzahlung mit PIN ist. Ebenso wie bei einer EC-Kartenzahlung prüft bei einer
Sofortüberweisung die SOFORT GmbH den Verfügungsrahmen des Kontos und nimmt bei
einer entsprechenden Kontodeckung eine Überweisung an Bhatti Autovermietung vor.
13Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
§ 14: Datenschutzklausel
1. 2. Bhatti Autovermietung ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die
personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden für Zwecke der Vertragsbegründung,
-durchführung oder –beendigung von Bhatti Autovermietung oder einen von Bhatti
Autovermietung mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und
genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung
(einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur,
soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen
des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber des Mautsystems im Falle der Ziffer
§ 9: Haftung des Mieters (5) sowie im Falle der Ziffern § 9: Haftung des Mieters (3) an die
entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung
solcher Gebühren, Kosten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgelder. Eine darüber
hinaus gehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.
Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen
Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder
Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Bhatti
Autovermietung, Kennwort: Widerspruch, Tulpenstraße 5, 56281 Emmelshausen, oder per E-
Mail an: info@bhatti-autovermietung.de.
§ 15: Allgemeine Bestimmungen:
1. 2. 3. 4. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Bhatti Autovermietung ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines
berechtigten Fahrers möglich.
Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und
zulasten des berechtigten Fahrers.
Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für
die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus
dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform
zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten
eingerichtet. Bhatti Autovermietung nimmt an dem Verfahren zur alternativen
Streitbeilegung nicht teil.
14Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung
§ 16: Gerichtsstand, Schriftform, Streitbeilegung, Vertragssprache
1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
2. 3. 4. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform
zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten
eingerichtet. Bhatti Autovermietung wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet
Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Koblenz.
Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit Bhatti Autovermietung im Rahmen des
Vertragsschlusses dem Kunden eine englische Version dieser AGB zur Verfügung stellt,
handelt es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einen
unverbindlichen Service von Bhatti Autovermietung. Bei Abweichungen, Unklarheiten und
Widersprüchen zwischen der deutschen Version und der englischen Version dieser AGB gilt
die deutsche Version dieser AGB stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen.
§ 17: Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Vermietbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am
nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben.